Ausfahrtregeln & Haftungsausschluss

Die von uns, dem Flux Cycling Club, organisierten Rad-Ausfahrten („Ausfahrt(en)“) sind keine Radrennen, sondern rein freizeitsportliche Veranstaltungen. Die Teilnahme ist unentgeltlich und eine Ausfahrt kann jederzeit – insbesondere auch wegen Schlechtwetter – abgesagt werden, ohne dass den Teilnehmern dadurch (Schadenersatz-)Ansprüche gegenüber dem Flux Cycling Club entstehen. Im Fall einer Absage werden wir uns bemühen, die Teilnehmer durch einen Hinweis auf unserer Webseite und unseren Social Media-Kanälen zu informieren.

An eine im Vorfeld geplante Route sind wir nicht gebunden, sondern diese kann sich kurzfristig oder auch während der Ausfahrt ändern. Die Routen der Ausfahrten sind ganz überwiegend öffentliche Straßen. Jeder Teilnehmer nimmt daher zur Kenntnis, dass es auf den Routen Straßenverkehr und Gefahrenstellen wie z.B. Straßenbau geben wird bzw. kann und verpflichtet sich ausdrücklich, zur Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln (insbesondere der StVO) während jeder Ausfahrt.

Die Teilnahme an unseren Ausfahrten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer ist insbesondere für die Sicherheit seiner Ausrüstung (z.B. die Verkehrssicherheit seines Fahrrads etc.) selbst verantwortlich und verpflichtet sich, während den Ausfahrten einen Fahrradhelm zu tragen, der den TÜV-/GS-Normen entspricht. Jeder Teilnehmer hat außerdem – unabhängig vom Verhalten der Gruppe oder von anderen Teilnehmern – seine Fahrgeschwindigkeit seinem fahrerischen Können sowie auch seiner körperlichen Verfassung anzupassen. Mit der Anmeldung zu einer Ausfahrt bringt jeder Teilnehmer zum Ausdruck, dass er über eine für die betreffende Ausfahrt ausreichende Radfahr-Fertigkeit sowie über ausreichende körperliche Fitness verfügt. Wir übernehmen keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit den Ausfahrten und es obliegt jedem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. In begründeten Fällen sind wir jederzeit berechtigt, einzelne Teilnehmer von der weiteren Ausfahrt auszuschließen.

Der Flux Cycling Club haftet den Teilnehmern außerdem nicht im Bereich ihrer Eigenverantwortlichkeit oder sonst in der Sphäre der Teilnehmer liegenden Umständen (z.B. bei Stürzen eines Teilnehmers, Nichtbeachtung der StVO etc.), gleich aus welchem Rechtsgrund. Im Übrigen haftet der Flux Cycling Club nach den gesetzlichen Bestimmungen sofern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines Handelns sowie seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung besteht sowie im Fall der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Pflicht durch den Flux Cycling Club, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Teilnehmers bleibt unberührt, wobei die Haftung der Höhe nach auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt ist. Darüber hinaus ist jede Haftung des Flux Cycling Club ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten seiner Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Dritter, derer wir uns im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausfahrten bedienen bzw. mit denen wir hierfür zusammenarbeiten. Der Haftungsausschluss bezieht sich sowohl auf unmittelbare Schäden als auch auf Folgeschäden.

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Ausfahrtregeln und den Haftungsausschluss an. Zudem bestätigt der Teilnehmer mit seiner Anmeldung, dass er zumindest 18 Jahre alt ist. Minderjährige benötigen für die Anmeldung zu unseren Ausfahrten das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.

Comments are closed.