Europawahl No.1 – What You Need To Know

▷ Letzte Änderung: 2014-05-06
By Diana Hagenberg [FluxFM] |

In nicht mal drei Wochen ist Europawahl – und da scheint es noch einiges an Gesprächsbedarf zu geben. Deshalb wollen wir bis zur Wahl einfach mal ein paar Fragen zur Europawahl beantworten, die viel zu selten gestellt werden. Oder kurz: Fakten und Zahlen zu den Europawahlen. Hier ist Teil Nummer 1!

Wann?
Am 25. Mai 2014. Streng genommen wird sogar schon früher gewählt – denn EU-weit sind die Wahlen zwischen dem 22. und dem 25. Mai angesetzt. Den Auftakt bilden die Niederlande und Großbritannien, deren Bürger jeweils schon am 22. Mai zu den Urnen pilgern.

Wer?
Aktives Wahlrecht hat in Deutschland jeder Deutsche, der am Wahltag volljährig ist. Ob er oder sie gerade in Deutschland lebt, ist egal. Hauptsache man hat irgendwann seit dem 23. Mai 1949, dem Gründungstag der Bundesrepublik, mindestens drei Monate am Stück hier gelebt. Übrigens dürfen auch alle anderen EU-Bürger in Deutschland wählen, wenn sie gerade hier wohnen und das schon seit mindestens drei Monaten tun.

Wen?
Das passive Wahlrecht, also die Berechtigung sich wählen zu lassen, hat jeder, der auch selbst wählen darf. Zudem entfällt die Bedingung, dass man mindestens drei Monate in der Bundesrepublik gelebt haben muss. Allerdings muss man auf der Bundes- oder Landesliste einer Partei stehen um tatsächlich gewählt werden zu können. Viele Berufspolitiker fallen als Kandidaten trotzdem aus – denn ein so genanntes Doppelmandat ist mittlerweile verboten. Heißt: Ein Bundestags- oder Landtagsabgeordneter kann nicht zur Wahl gestellt werden. Ein kommunalpolitisches Amt ist dagegen kein Problem.

Wie viel?
Insgesamt sind bei der Europawahl 751 Sitze zu vergeben. 96 davon werden mit deutschen Abgeordneten besetzt. Damit hat Deutschland als bevölkerungsreichstes EU-Mitgliedsland auch die meisten Sitze, dahinter folgen Frankreich, Italien und Großbritannien mit 74 bzw. je 73 Abgeordneten. Trotzdem ist die Zahl der Abgeordneten nicht proportional zur Bevölkerung auf die Mitgliedstaaten verteilt. Das kleinste Mitgliedsland Malta etwa hat nur gut 400.000 Einwohner und kommt trotzdem auf sechs Abgeordnete. Damit vertritt ein maltesischer Europa-Abgeordneter etwa 70 Tausend Bürger – während sein deutscher Kollege stellvertretend für gut 840.000 Bürger spricht. Das Ganze nennt sich übrigens degressive Proportionalität und soll dafür sorgen, dass die Stimme der kleinen Mitgliedsländer nicht von den Großen erstickt wird.

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